Von verdeckter Selbstfinanzierung wird in der Betriebswirtschaft gesprochen, wenn im Unternehmen Mittel verbleiben, weil ein Teil des wirtschaftlichen Erfolgs nicht als ausschüttbarer Gewinn sichtbar wird. Häufig wird dies mit stillen Reserven erklärt: Der wirtschaftliche Wert eines Vermögensgegenstands liegt höher als sein Buchwert oder eine Verpflichtung wird höher bewertet, als sie wirtschaftlich voraussichtlich ausfällt.
Wie entstehen stille Reserven?
Stille Reserven können durch Wertsteigerungen, zulässige Bewertungswahlrechte oder die planmäßige Abschreibung entstehen. Ihre Bildung ist nicht beliebig. Bilanzierende Unternehmen müssen die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, das Vorsichtsprinzip und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einhalten. Überhöhte Rückstellungen oder sachlich nicht begründete Unterbewertungen sind keine zulässige Methode der Finanzierung.
Auflösung und Wirkung
Wird ein Vermögensgegenstand verkauft, kann ein Gewinn entstehen, wenn der Verkaufspreis über dem Buchwert liegt. Auch Zuschreibungen können nach den gesetzlichen Regeln notwendig sein, wenn die Gründe für eine frühere Wertminderung entfallen. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweiligen Steuervorschriften; eine spätere Auflösung führt nicht stets automatisch zu einem bestimmten Betrag an ausschüttbarem Gewinn.
Der Ausdruck beschreibt damit einen betriebswirtschaftlichen Effekt, aber kein eigenständiges Recht, stille Reserven nach Belieben zu bilden. Maßgeblich sind unter anderem §§ 252, 253 und 249 HGB.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.