Ein Vertragshändlersystem verbindet einen Hersteller mit rechtlich selbstständigen Händlern, die bestimmte Produkte führen und vereinbarte Anforderungen erfüllen. Verträge können Sortiment, Schulung, Service, Markenauftritt, Lager und Gebiet regeln.

Ein Vertragshändler bleibt grundsätzlich ein eigenständiges Unternehmen. Der Hersteller kann nicht beliebig feste Wiederverkaufspreise durchsetzen; unverbindliche Preisempfehlungen müssen tatsächlich unverbindlich bleiben und dürfen nicht durch Druck oder Anreize faktisch bindend werden.

Welche Vertragsbedingungen zulässig sind, hängt von Marktanteilen, Ausgestaltung und geltenden EU- und deutschen Wettbewerbsregeln ab. Händler sollten Pflichten, Kündigung und Investitionen vor Vertragsschluss prüfen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Allgemeine Rechtsinformation; Vertrag im Einzelfall prüfen.