Wechselkredit ist ein Oberbegriff für eine Finanzierung, bei der ein Wechsel als Zahlungs- oder Kreditinstrument eingesetzt wird. Ein Unternehmen kann einen Wechsel vor Fälligkeit bei einer Bank diskontieren und dadurch früher Liquidität erhalten. Die Bank zieht dabei ein Diskontentgelt ab.
Der Wechsel begründet eine abstrakte Zahlungsverpflichtung mit strengen Form- und Fristregeln. Beteiligte sollten prüfen, wer aus dem Wechsel haftet und welche Grundforderung zugrunde liegt. Die Laufzeit ist nicht pauschal auf drei Monate festgelegt.
Wechsel spielen im heutigen deutschen Geschäftsverkehr eine deutlich geringere Rolle als früher. Für kurzfristige Finanzierung nutzen Unternehmen häufig Kontokorrentkredite, Factoring oder andere Instrumente. Die Eignung hängt von Kosten und Vertrag ab.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Historischen Instrumenteneinsatz und Wechselhaftung eingeordnet.