Ein Werbeverbot untersagt bestimmte Werbeinhalte, Werbeformen, Zielgruppenansprachen oder Medien. Eine allgemeine Regel, nach der Werbung für alle Produkte uneingeschränkt erlaubt oder umfassend verboten wäre, gibt es nicht. Neben dem UWG können spezielle Gesetze und Berufsregeln gelten.
Beispiele für besondere Grenzen
Das Tabakerzeugnisgesetz enthält Werbeverbote für bestimmte Tabak- und verwandte Erzeugnisse, unter anderem in einzelnen Medien. Das Heilmittelwerbegesetz beschränkt etwa bestimmte Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für freie Berufe gelten je nach Beruf eigene Regeln; Werbung ist dort nicht pauschal verboten, muss aber häufig sachlich und berufsrechtlich zulässig sein.
Zusätzlich verbietet das UWG irreführende oder aggressive geschäftliche Handlungen und regelt unzumutbare Werbeansprachen. Maßgeblich sind das konkrete Produkt, die Zielgruppe, der Kanal und der Inhalt. Vor einer Kampagne sollten die jeweils geltenden Vorschriften geprüft werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Gesetzesbeispiele aktualisiert und Pauschalaussage entfernt.