Gutachterinnen und Gutachter beurteilen fachliche Fragen, zum Beispiel zu Bau, Technik, Medizin oder Unternehmenswerten. Umfang und Zweck richten sich nach dem Auftrag: Ein Gutachten kann etwa einen Zustand dokumentieren, Ursachen bewerten oder eine nachvollziehbare Einschätzung zu einer Streitfrage liefern.

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht in allen Bereichen an dieselben Voraussetzungen gebunden. Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung ist eine besondere Qualifikation für bestimmte Sachgebiete; sie ist von Zertifizierungen, Verbandszugehörigkeit oder einer allgemeinen Berufserfahrung zu unterscheiden.

Vor der Beauftragung sollten Fachgebiet, Erfahrung, Unabhängigkeit, Methode, Kosten und Lieferumfang schriftlich geklärt werden. In Gerichtsverfahren gelten besondere Anforderungen an Sachverständige und Beweisfragen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Berufsbezeichnung, Bestellung und Auftrag abgegrenzt.