Adressmarketing nutzt konkrete Kontaktadressen, um Werbeinformationen an ausgewählte Personen oder Unternehmen zu richten. Bei postalischer Werbung kann eine Adresse genutzt werden, wenn die anwendbaren Datenschutz- und Wettbewerbsregeln eingehalten werden; ein Kauf der Adressdaten allein erlaubt die Werbung nicht automatisch.
Für elektronische Werbung gelten strengere Einwilligungsregeln als für postalische Sendungen. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem vom Kommunikationskanal, der Beziehung zum Empfänger und der Herkunft der Daten ab. Personen müssen über ihre Rechte informiert werden und können der Verarbeitung für Direktwerbung widersprechen.
Unternehmen sollten Herkunft, Zweck, Aktualität und Rechtsgrundlage der Daten dokumentieren, nur erforderliche Angaben verwenden und Widersprüche zuverlässig umsetzen. Vor einer Kampagne sind insbesondere DSGVO und UWG für den konkreten Fall zu prüfen.
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Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Datenkauf nicht mit Werbeerlaubnis gleichgesetzt.