Eine Betriebsunterbrechungsversicherung soll wirtschaftliche Folgen abfedern, wenn ein versicherter Schaden den Betrieb ganz oder teilweise stilllegt. Je nach Produkt und Vertrag können fortlaufende Kosten und entgangener Betriebsgewinn innerhalb vereinbarter Grenzen versichert sein.
Versicherungsschutz besteht nicht automatisch bei jeder Unterbrechung. Entscheidend sind unter anderem die versicherte Gefahr, Ausschlüsse, Haftzeit, Selbstbehalt, Versicherungssumme und die Frage, ob ein versicherter Sachschaden Voraussetzung ist. Für Selbstständige und kleine Betriebe können andere Vertragsformen gelten als für größere Unternehmen.
Vor Abschluss sollten Betriebe ihre Abhängigkeiten, Wiederanlaufzeiten und tatsächlich fortlaufenden Kosten erfassen und Bedingungen mehrerer Angebote vergleichen. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.
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Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Leistungsumfang vorsichtig und vertragsabhängig beschrieben.