Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis und verbindet dies mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Die Änderung muss die geltenden Kündigungsschutzregeln beachten.
Beschäftigte können das Angebot annehmen, ablehnen oder unter dem gesetzlich vorgesehenen Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich prüfen lassen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Die Erklärung unter Vorbehalt muss ebenfalls fristgerecht erfolgen.
Fristen und Form sind entscheidend. Betroffene sollten das Schreiben sofort sichern und fachkundig prüfen lassen; diese allgemeine Information ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.