Ein Agentursystem ist eine vertraglich geregelte Form des Vertriebs, bei der ein Unternehmen über einen Vermittler oder Absatzmittler verkauft. Der Begriff allein bestimmt jedoch weder, wem die Ware gehört, noch wer Lager-, Absatz- oder Ausfallrisiken trägt.
Ein Handelsvertreter vermittelt oder schließt Geschäfte im Namen eines Unternehmers ab und erhält typischerweise eine Provision. Ein Kommissionär verkauft dagegen im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen. Ein Eigenhändler kauft die Ware und verkauft sie auf eigene Rechnung weiter.
Ob der Hersteller die Ware finanziert, Ladenhüter zurücknimmt oder bestimmte Risiken trägt, hängt von Vertrag, Eigentums- und Lieferbedingungen sowie zwingendem Recht ab. Diese Punkte sollten im Vertriebsvertrag ausdrücklich geregelt werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.