Das HIFO-Verfahren (highest in, first out) ist eine rechnerische Verbrauchsannahme: Die Vorräte mit den höchsten Anschaffungskosten gelten als zuerst verbraucht. Dadurch werden die verbleibenden Bestände tendenziell mit niedrigeren Werten angesetzt.

Rechtliche Einordnung

§ 256 HGB nennt für gleichartige Vorräte ausdrücklich FIFO- oder LIFO-Annahmen sowie Gruppenbewertung. HIFO wird dort nicht genannt. Eine Verwendung im handelsrechtlichen Jahresabschluss kann daher nicht pauschal als zulässiges Verbrauchsfolgeverfahren dargestellt werden; Maßgeblich sind GoB, konkreter Sachverhalt und fachkundige Prüfung.

In internen Auswertungen kann HIFO als hypothetische Rechenmethode zur Analyse von Preisbewegungen dienen. Das Ergebnis darf nicht ohne Weiteres mit einem zulässigen Bilanzwert gleichgesetzt werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. HIFO von gesetzlich genannten Bewertungsvereinfachungen abgegrenzt.