Das KIFO-Verfahren (Konzern-in-first-out) ist eine rechnerische Verbrauchsannahme: Vorräte aus konzerninternen Lieferungen gelten als zuerst abgesetzt oder verbraucht. In älteren Lehrbüchern wird es im Zusammenhang mit der Vereinfachung von Zwischenergebniseliminierungen erläutert.

Heutige Einordnung

KIFO ist keine allgemeine handelsrechtliche Bewertungsmethode für Vorräte. § 256 HGB nennt FIFO- und LIFO-Annahmen sowie Gruppenbewertung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Konzerninterne Gewinne müssen nach den Konsolidierungsregeln behandelt werden; eine KIFO-Annahme ersetzt nicht automatisch die erforderliche Eliminierung.

Der Begriff kann in internen oder historischen Modellen vorkommen. Für Konzernabschlüsse sind die geltenden HGB- oder IFRS-Regeln und die tatsächlichen Warenströme maßgeblich.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. KIFO von gesetzlicher Vorratsbewertung und Konsolidierung abgegrenzt.