Die planmäßige Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstands des Anlagevermögens systematisch auf die Geschäftsjahre seiner voraussichtlichen Nutzung. Sie bildet den planmäßigen Werteverzehr ab, nicht zwingend den aktuellen Marktpreis.
Beginn und Nutzungsdauer
Die Abschreibung beginnt, sobald der Gegenstand betriebsbereit ist und entsprechend genutzt werden kann. Die Nutzungsdauer ist sachgerecht zu schätzen und regelmäßig mit den betrieblichen Bedingungen abzugleichen. Für steuerliche Abschreibungen gelten zusätzlich gesetzliche Vorgaben und amtliche Nutzungsdauern.
Abschreibungsmethoden
Eine lineare Abschreibung verteilt den Betrag gleichmäßig auf die Nutzungsjahre. Andere Methoden sind nur anzuwenden, wenn sie den Werteverzehr sachgerecht abbilden und handels- beziehungsweise steuerrechtlich zulässig sind. Anlagevermögen mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird nicht planmäßig abgeschrieben, kann aber bei Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben sein.
Handels- und Steuerbilanz können unterschiedliche Nutzungsdauern, Verfahren und Sonderabschreibungen vorsehen. Deshalb sollten beide Rechnungen nicht ohne Prüfung gleichgesetzt werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Planmäßige HGB-Abschreibung und steuerliche AfA auseinandergehalten.