Eine bilanzielle Abschreibung verringert den Buchwert eines Vermögensgegenstands. Bei abnutzbarem Anlagevermögen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten planmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Daneben kann eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich sein, wenn zusätzliche Wertminderungen eintreten.

Beispiel

Eine Maschine kostet 60.000 Euro und soll fünf Jahre genutzt werden. Bei linearer Verteilung und ohne Restwert beträgt die jährliche planmäßige Abschreibung 12.000 Euro. Wird die Maschine am Bilanzstichtag zusätzlich dauerhaft beschädigt, ist eine gesonderte außerplanmäßige Bewertung zu prüfen.

Vermögensarten unterscheiden

Für Anlagevermögen gelten bei außerplanmäßigen Abschreibungen andere Anforderungen als für Umlaufvermögen. Insbesondere ist bei Anlagevermögen regelmäßig eine dauerhafte Wertminderung erforderlich, während Umlaufvermögen am Stichtag auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abzuschreiben ist.

Handelsrechtliche Abschreibung und steuerliche Absetzung für Abnutzung folgen teilweise unterschiedlichen Vorschriften. Der bilanzielle Buchwert muss daher nicht dem steuerlichen Wert entsprechen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Rechenbeispiel und Unterschiede zwischen HGB und steuerlicher AfA geprüft.