Als Übergewinn wird häufig der Teil des Ergebnisses bezeichnet, der nach Abzug einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals verbleibt. In wertorientierten Ansätzen entspricht dies einem Residualgewinn. Eine gebräuchliche vereinfachte Rechnung lautet: Übergewinn = operatives Ergebnis nach Steuern minus Kapitalkostensatz × investiertes Kapital.
Beispiel und Grenzen
Erwirtschaftet ein Unternehmen nach Steuern 120.000 Euro auf ein investiertes Kapital von 1.000.000 Euro und beträgt der angenommene Kapitalkostensatz 10 Prozent, ergibt sich ein Übergewinn von 20.000 Euro. Ändern sich Kapitalabgrenzung, Zeitraum oder Kapitalkosten, ändert sich auch das Ergebnis.
Ein positiver Wert kann auf Wertschaffung im gewählten Modell hindeuten, ist aber kein sicherer Beweis für nachhaltige Überrenditen. Prognosefehler, Bilanzierungsentscheidungen und außergewöhnliche Ereignisse sollten bei Vergleichen berücksichtigt werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Rechenlogik, Beispiel und Abhängigkeit von Modellannahmen ergänzt.